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Treuhand- & Steuer-Ratgeber für Unternehmer | Immobilien AG & Holding - Horus Treuhand GmbH -> Mehr Erfolg durch unsere Erfahrung

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Aktienkauf - So wird es richtig gemacht.
Um Aktien zu erwerben, bedarf es mehr als eines Aktienkaufvertrags. Dieser stellt lediglich ein Verpflichtungsgeschäft dar. Das Eigentum geht mit der Unterzeichnung noch nicht auf den Käufer über. Dafür bedarf es zusätzlich eines Abtretungsvertrags oder der Übergabe der physischen Aktie mit Indossament. Zu guter Letzt braucht es auch einen Eintrag im Aktienbuch, um die Rechte als Aktionär geltend machen zu können.

Werden diese Schritte nicht vollzogen, gelingt es unter Umständen nicht, zu beweisen, dass man überhaupt Aktionär ist und es könnte insbesondere bei einem Verkauf der Aktien potenzielle Käufer abschrecken.

Mantelhandel: Hat eine Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr und ist sie überschuldet, so ist die Übertragung von Aktien nichtig.
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