Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
In vielen Branchen gibt es allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, wo Mindestlöhne, Arbeitszeiterfassung, Ferien und so weiter geregelt sind. Ist ein Unternehmen in so einer Branche tätig und beschäftigt Personal, ist der GAV anwendbar. Es ist also etwa so, wie wenn der Geschäftsführer diesen Vertrag eigenhändig unterzeichnet hat und damit einverstanden ist. Auch dann, wenn ihm gar nicht bewusst ist, dass der Gesamtarbeitsvertrag überhaupt existiert.
Die Einhaltung des GAV wird durch eine paritätische Kommission mittels Arbeitgeberkontrollen geprüft, Vergehen werden mit Konventionalstrafen bestraft, die in die Zehntausende gehen können. Oft besteht zudem die Pflicht, eine Kaution von CHF 10'000 zu hinterlegen oder eine Kautionsversicherung abzuschliessen. Für Mitglieder eines Branchenverbands übernimmt die Bürgschaft in der Regel der Verband, was eine Mitgliedschaft besonders attraktiv macht.
Gesamtarbeitsverträge wurden aufgrund der Personenfreizügigkeit eingeführt, damit die Zuwanderung die Löhne auf dem Schweizer Markt nicht drückt.