Gründung Immobilien AG mit Privatliegenschaft
Mit privaten Renditeliegenschaften eine Immobilien AG zu gründen, ist oftmals wegen der Grundstückgewinnsteuer nicht durchführbar. Die Annahme, dass die Transaktion einfach zu Anlagekosten erfolgen kann und somit keine Grundstückgewinnsteuer fällig wird, ist leider falsch. Denn das Steueramt kann vom zivilrechtlichen Kaufpreis abweichen und stattdessen den Verkehrswert als massgebend heranziehen.
Hinzu kommt noch der Nachteil, dass bei einer Immobilien AG der pauschale Liegenschaftsunterhalt nicht mehr möglich ist und nur noch die effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten abzugsfähig sind.
Der Grund, warum vermögende Personen oftmals eine Immobilien AG haben, liegt darin, dass sie ihre Unternehmensgewinne nicht ins Privatvermögen verschieben möchten, da die Einkommenssteuer einen erheblichen Teil davon abzweigen würde. Daher lassen sie die Unternehmensgewinne im Geschäftsvermögen und investieren direkt dort. Durch Holdingkonstrukte können die Gewinnreserven von operativen Gesellschaften in die Immobilien AG verschoben werden.