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10 Vollzeitstellen - Braucht es eine Revisionsstelle? - Horus Treuhand GmbH -> Mehr Erfolg durch unsere Erfahrung

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10 Vollzeitstellen - Braucht es eine Revisionsstelle?
Beschäftigt ein Unternehmen erstmals mehr als 10 Vollzeitstellen (Summe aller Stellenprozente), hat die Gesellschafterversammlung eine Revisionsstelle zu wählen. Diese prüft dann jährlich die Jahresrechnung und den Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns und stellt ihre Dienstleistung für die gesetzliche Revision in Rechnung. Wird dies versäumt, entstehen Risiken. Unter anderem könnten die Beschlüsse über Dividenden mangels Revisionsbericht zivilrechtlich nichtig sein. Bei einem späteren Konkurs besteht die Gefahr, dass die nichtigen Dividenden zugunsten der Konkursmasse zurückbezahlt werden müssen, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind von der Revisionspflicht nicht betroffen.
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