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Verlustschein - Horus Treuhand GmbH -> Mehr Erfolg durch unsere Erfahrung

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Verlustschein - Ist meine Forderung verloren?
Wird ein Schuldner auf Pfändung betrieben, wird das Betreibungsverfahren 12 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls von Gesetzes wegen eingestellt, auch dann, wenn noch pfändbarer Lohn vorhanden ist. Nach Erhalt des Verlustscheins kann der Gläubiger nochmals ein Fortsetzungsbegehren einreichen, ohne eine neue Betreibung einleiten zu müssen. Zu beachten ist, dass dem Betreibungsamt der originale Verlustschein einzureichen ist; eine Kopie der Urkunde ist nicht ausreichend.

Ist die Schuldnerin eine juristische Person und das Konkursverfahren beendet, ist die Forderung wohl definitiv verloren. Hat eine natürliche Person Konkurs gemacht, kann mit dem Verlustschein innert 20 Jahren die Betreibung wieder eingeleitet werden, wobei der Schuldner die Betreibung stoppen kann, wenn er nicht zu neuem Vermögen gekommen ist.
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