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HORUS TREUHAND · BVG-RECHNER 2026 / 2027

BVG-Rechner 2026 / 2027.
Basisplan für kleine Unternehmen.

BVG-Beiträge für kleine Unternehmen mit einem Standardplan ohne Überobligatorium schätzen. Ohne Anmeldung, mit transparentem Rechenweg und PDF-, Excel- und CSV-Export. Unverbindliche Planungsschätzung.

✓ Offizielle Grenzwerte 2026 / 2027◉ Berechnung lokal im Browser

01 Ihre Angaben

Geben Sie den tatsächlichen Lohn ein, nicht den auf 100 % hochgerechneten Lohn. Berücksichtigen Sie den 13. Monatslohn und versicherbare Lohnbestandteile. Der gesetzliche Koordinationsabzug wird auch bei Teilzeit vollständig abgezogen.

Modellannahmen anpassen +

Standard 50 / 50; gesetzliche Mindestfinanzierung gilt kollektiv über alle Arbeitnehmenden.

Grundlage der Schätzung

Sparen gemäss BVG-Minimum. Risiko und Verwaltung sind kassenspezifisch; standardmässig dient AEIS Plan AN als Referenz. Eigene Ansätze gelten für beide Vergleichsjahre.

◈ Keine Namen. Keine Speicherung. Keine Übermittlung Ihrer Eingaben.
IHRE BEITRAGSÜBERSICHT

Vorsorge auf einen Blick.

Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr. Es gilt der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.

Excel: gestaltete Übersicht für eine A4-Seite mit anklickbarem Homepage-Link. CSV: reine Tabellendaten ohne Formatierung.

Monatswerte = Jahresbeiträge ÷ 12, unabhängig von der Anzahl Lohnzahlungen. Die Rechnung erfolgt ohne Zwischenrundung. Monats- und Jahresbeiträge werden separat auf ganze Franken gerundet; Rundungsdifferenzen sind möglich.

LÖHNE & PERSONALADMINISTRATION

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BVG-Standardplan ohne Überobligatorium

Diese Planungshilfe richtet sich an kleine Unternehmen, die ausschliesslich das BVG-Minimum versichern. Sie kombiniert die gesetzlichen Altersgutschriften mit separat ausgewiesenen Risiko- und Verwaltungskosten. Die Kostenreferenz ist ein einzelner Plan, kein repräsentativer Preis für KMU.

Versicherter Lohn und Sparbeitrag

Der tatsächliche Jahreslohn beim aktuellen Pensum wird auf die gesetzliche Obergrenze begrenzt. Davon wird der volle Koordinationsabzug abgezogen – auch bei Teilzeit. Bei erfüllter Versicherungspflicht gilt mindestens der minimale koordinierte Lohn. Höhere Sparleistungen und die Versicherung zusätzlicher Lohnanteile sind ausgeschlossen.

Grenzwert in CHF20262027
Eintrittsschwelle22’68023’040
Koordinationsabzug26’46026’880
Obere Jahreslohngrenze90’72092’160
Minimaler koordinierter Lohn3’7803’840

Die Sparsätze betragen 7 % im BVG-Alter 25–34, 10 % mit 35–44, 15 % mit 45–54 und 18 % ab 55 bis zum Referenzalter. Das BVG-Alter entspricht dem Kalenderjahr minus Geburtsjahr.

Risiko und Verwaltung als eigene Kostenbestandteile

Als Referenz verwenden wir AEIS Plan AN: Risiko 2 % im Alter 18–44 und 4 % ab 45 bis zum Referenzalter. Verwaltung: 1,5 % des versicherten Lohnes, mindestens CHF 57, höchstens CHF 350 im Jahr 2026 beziehungsweise CHF 325 im Jahr 2027. Unter 25 entfällt der Sparbeitrag. Die Beträge werden standardmässig hälftig aufgeteilt; der Arbeitgeberanteil ist anpassbar.

Ihre Pensionskasse kann andere Kosten verlangen. Unter «Modellannahmen anpassen» können Sie einen eigenen Risikosatz und einen jährlichen Verwaltungsbetrag pro Person hinterlegen. Diese Eingaben gelten für beide Jahre. Besondere Gebühren und einmalige Kosten sind nicht enthalten. Ein höherer Risikobeitrag ist nicht mit einer höheren Altersgutschrift gleichzusetzen.

Beispiel 2026: Alter 40, Jahreslohn CHF 60’000

Versichert sind CHF 33’540. Sparen: CHF 3’354; Risiko: CHF 670.80; Verwaltung: CHF 350. Zusammen ergibt das CHF 4’374.80 pro Jahr, bei 50 / 50 je rund CHF 182 pro Monat. Das ist eine Schätzung mit AEIS-Kostenreferenz, keine allgemeingültige Offerte.

Prüfung und Abgrenzung

Die AEIS-Stichproben dienen als Kontrolle der Reglementsformeln. Kleine Rundungsdifferenzen zum Online-Rechner sind möglich.

Angenommen wird eine reguläre Hauptanstellung ab Jahresanfang. Im Referenzjahr rechnet das Modell vereinfachend bis zum Referenzmonat, danach mit null. Mehrfachanstellungen, Invalidität, unterjährige Ein- und Austritte sowie freiwillige Weiterversicherung sind nicht berücksichtigt. Massgebend bleibt die Beitragsabrechnung Ihrer Pensionskasse.

Quellen: BSV: Berufliche Vorsorge, Grenzbeträge 2027, AEIS Plan AN 2026 und AEIS Plan AN 2027, jeweils Anhang Art. 2. Stand: 30. Oktober 2026.

Auch hilfreich: Quellensteuerabzug berechnen.

Häufige Fragen zu BVG-Beiträgen und Lohnabzügen

Wo kann ich BVG-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schätzen?

Mit dem kostenlosen BVG-Rechner von Horus Treuhand schätzen Sie Beiträge für 2026 und 2027 anhand von Geburtsdatum, tatsächlichem Lohn und Arbeitgeberanteil. Die Berechnung erfolgt ohne Anmeldung im Browser. Sie erhalten Monats- und Jahreswerte sowie eine A4-Auswertung, Excel- und CSV-Exporte.

Berechnet der Rechner meinen tatsächlichen Pensionskassenabzug?

Der Rechner schätzt Beiträge für einen BVG-Minimalplan ohne Überobligatorium. Für Risiko und Verwaltung dient AEIS Plan AN als Referenz; alternativ können eigene Kosten eingegeben werden. Andere Pensionskassen können trotz gleicher Mindestleistungen andere Prämien verlangen.

Wie berücksichtigt der Rechner Teilzeit?

Geben Sie den tatsächlich ausbezahlten Bruttolohn beim aktuellen Pensum ein, keinen auf 100 % hochgerechneten Lohn. Ein separates Pensum ist nicht erforderlich. Der gesetzliche Koordinationsabzug wird auch bei Teilzeit vollständig abgezogen.

Warum unterscheiden sich Monats- und Jahreswerte beim Nachrechnen?

Die Monatswerte entsprechen den Jahresbeiträgen geteilt durch zwölf, unabhängig von zwölf oder dreizehn Lohnzahlungen. Angezeigte Monats- und Jahresbeiträge werden separat auf ganze Franken gerundet. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.

Welche Pensionskassen-Stichproben werden verwendet?

Die AEIS-Stichproben kontrollieren die Berechnung nach Plan AN. Der Rechner verwendet die veröffentlichten Reglementsformeln für Sparen, Risiko und Verwaltung.

Was gilt unter 25 Jahren und bei hohen Löhnen?

Ab dem BVG-Alter 18 bis 24 enthält die Schätzung nur Risiko und Verwaltung. Oberhalb der gesetzlichen Lohngrenze steigt der versicherte Lohn nicht weiter. Auch bei einem Jahreslohn über CHF 120’000 lässt sich deshalb der obligatorische Anteil berechnen.

Kann ich das Ergebnis als PDF oder Excel speichern?

Ja. Über die A4-Druckauswertung lässt sich im Druckdialog ein PDF speichern. Zusätzlich stehen eine gestaltete Excel-Auswertung und CSV-Daten zur Verfügung. Diese Exporte sind Momentaufnahmen; neue Eingaben müssen auf der Website neu berechnet werden.

Sind die Werte für 2027 nur hochgerechnet?

Die gesetzlichen Grenzwerte und die veröffentlichten Kostenansätze des AEIS-Plans AN 2027 sind hinterlegt. Bei eigenen Kosten werden dieselben Eingaben für beide Jahre verwendet. Die tatsächlichen Beiträge Ihrer Pensionskasse bleiben davon unabhängig.

Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Alle Angaben und Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Der BVG-Planer liefert ausschliesslich unverbindliche Schätzungen und ersetzt weder eine individuelle Vorsorge-, Rechts- oder Steuerberatung noch eine verbindliche Beitragsberechnung der zuständigen Pensionskasse. Massgebend sind deren Vorsorgereglement und Beitragsabrechnung. Prüfen Sie die Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere für Lohnabrechnungen und finanzielle Entscheidungen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der Informationen und Berechnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieses Rechners und seiner Ergebnisse ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit und lässt andere zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen unberührt.