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LOHNADMINISTRATION · SCHWEIZ

Schweizer Lohnabrechnung erstellen.

Angaben nach Bedarf erfassen und direkt exportieren.

Freiwillige Angabe · Die Prüfbestätigung ist für PDF und Excel erforderlich.

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Angaben zur Abrechnung

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Lohn und Zulagen

Monatslohn für das effektive Pensum eingeben. Mittagsentschädigungen sind im Bruttolohn und in der Quellensteuerbasis enthalten, jedoch nicht in den automatischen Sozialversicherungsgrundlagen. Effektiven Spesenersatz unter «Spesen» erfassen.

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Abzüge und Grundlagen

Arbeitnehmeranteile. Individuelle Beträge gemäss Police, Vorsorgeausweis und kantonalem Quellensteuertarif erfassen. Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge sowie Vorruhestandsbeiträge wahlweise in CHF oder Prozent erfassen. Manuelle Prozentwerte für Spezialbeiträge verwenden die Berufsunfall-Basis (BU). GAV-Vorlagen verwenden die jeweils angezeigte und belegte Grundlage (AHV oder BU/SUVA). AHV- und BU-Basis können separat angepasst werden. Die Vorlage Parifonds Bau begrenzt diese zusätzlich auf die monatliche UVG-Grenze.

Berechnungsgrundlagen anpassen

Standardfall: voller Monat, regulär beitragspflichtige Person. Bei Ein-/Austritt, Referenzalter oder Sonderzahlungen die beitragspflichtigen Grundlagen fachlich prüfen und überschreiben. Die BU-Basis wird automatisch aus Monatslohn, zusätzlichen Lohnpositionen, 13. Monatslohn und Mittagsentschädigung bis zur monatlichen UVG-Grenze berechnet; Versicherungsleistungen werden gemäss ihrer Kategorie ausgeschieden, bevor die Höchstgrenze angewendet wird. EO bleibt in der AHV-/ALV-Basis. KTG folgt der Auswahl gemäss Police. Die automatische KTG-Basis ist standardmässig auf CHF 25'000 pro Monat begrenzt; die Obergrenze ist hier anpassbar. Eine manuell erfasste KTG-Basis hat Vorrang. Manuelle Grundlagen überschreiben die Automatik. BU- und NBU-Basis bleiben separat anpassbar. Kein automatischer ALV-/UVG-Jahresausgleich.

Hinweise und Quellen · Stand 29.10.2026

Voreinstellungen für 2026: AHV/IV/EO 5.30 %, ALV 1.10 %, monatliche ALV-/UVG-Grenze CHF 12'350.00. Für andere Jahre Parameter ausdrücklich prüfen. Familienzulagen sind hier nicht sozialversicherungspflichtig; effektive Spesen werden separat vergütet. Quellensteuer kann als CHF-Betrag oder als Prozentsatz des Bruttolohnes erfasst werden. Automatische Tarifermittlung für 2026 nach Kanton, Tarifcode und monatlichem satzbestimmendem Lohn; manuelle Erfassung bleibt möglich.

Ausgleichskasse · Beiträge 2026

Keine Speicherung auf einem Server oder im Browser. Beim Schliessen gehen Eingaben verloren. Exportdateien sicher aufbewahren.

Haftungsausschluss

Mögliche Fehler und keine Gewähr. Lohnblatt ist ein Hilfsmittel zur Erstellung von Lohnabrechnungen. Inhalte, Voreinstellungen, Tarife, Berechnungen, Validierungen und Exportdateien können Fehler enthalten, unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Einzelfall übernommen.

Keine individuelle Beratung. Die Anwendung ersetzt keine persönliche Beratung durch eine qualifizierte Fachperson, insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Treuhandberatung. Automatische Berechnungen und Prüfhinweise sind keine verbindliche Beurteilung des konkreten Arbeitsverhältnisses.

Eigenverantwortliche Prüfung. Vor der Auszahlung, Weitergabe oder sonstigen Verwendung sind sämtliche Eingaben und Ergebnisse zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Beitragspflicht, Berechnungsgrundlagen, Quellensteuer, kantonale Vorschriften, GAV-Regelungen, vertragliche Ansprüche sowie individuelle Versicherungs- und Vorsorgebedingungen. Massgebend sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie die Auskünfte der zuständigen Stellen. Bei Unklarheiten ist fachlicher Rat einzuholen. Die Prüfbestätigung beim Export ersetzt diese Prüfung nicht.

Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit dieser Anwendung sowie aus der Verwendung ihrer Inhalte, Berechnungen und Exportdateien ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere fehlerhafte Abrechnungen, Nachzahlungen, Verzugszinsen und Datenverluste. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten; insbesondere wird die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen.

Datensicherung und externe Quellen. Eingaben werden nicht dauerhaft gespeichert. Nutzerinnen und Nutzer sind für die sichere Aufbewahrung ihrer Daten und Exportdateien verantwortlich. Verlinkte externe Inhalte dienen der Information; ihre Richtigkeit und Aktualität werden nicht gewährleistet.

Fragen zur Schweizer Lohnabrechnung

Wie erstelle ich eine Lohnabrechnung?

Erfassen Sie die Angaben zur Abrechnung, Lohn, Zulagen und Abzüge. Prüfen Sie die Vorschau und die individuellen Grundlagen. Nach der Prüfbestätigung können Sie PDF und Excel exportieren.

Werden Lohndaten gespeichert?

Die Verarbeitung erfolgt lokal im Browser. Eingaben werden nicht dauerhaft gespeichert und gehen beim Schliessen verloren. Exportdateien sicher aufbewahren.

Für welches Jahr gelten die Voreinstellungen?

Die Voreinstellungen und die automatische Quellensteuer-Tarifermittlung gelten für 2026. Für andere Jahre Parameter ausdrücklich prüfen.

Ersetzt das Tool eine fachliche Prüfung?

Nein. Die Anwendung kann Fehler enthalten. Beitragspflicht, Grundlagen, Quellensteuer und individuelle Abzüge müssen vor der Verwendung fachlich geprüft werden.

Weitere Hilfen: Quellensteuer-Rechner · BVG-Rechner · Lohn- und Personaladministration