Standorte Weinfelden & Winterthur

HORUS TREUHAND · TARIFE 2026

Quellensteuer-Rechner 2026.
Abzug für die Schweiz berechnen.

Berechnen Sie Ihren Quellensteuerabzug kostenlos und ohne Anmeldung: Kanton und Tarifcode wählen, steuerbaren und satzbestimmenden Lohn eingeben. Für alle 26 Kantone, mit Steuersatz, Mindeststeuer sowie PDF-, Excel- und CSV-Export.

Alle 26 KantoneTarifjahr 2026Berechnung im Browser

Ihre Angaben

Mit Beispielwerten vorbelegt. Ersetzen Sie diese durch Ihre Angaben.

Erscheint im Ergebnis und im Ausdruck.

Wählen Sie den für die Quellensteuer zuständigen Kanton.

Verwenden Sie den zugewiesenen Tarifcode. Es werden nur im gewählten Kanton enthaltene Codes berechnet.

Auf diesem Betrag wird die Steuer berechnet.

Geben Sie den quellensteuerpflichtigen Bruttobetrag der abzurechnenden Zahlung ein – vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an Sozialversicherungen und vor Quellensteuer. Der Nettolohn bzw. Auszahlungsbetrag ist dafür nicht massgebend.

Zum steuerbaren Lohn können neben dem Grundlohn beispielsweise Boni, der 13. Monatslohn, steuerpflichtige Zulagen und Naturalleistungen gehören. Massgebend ist die steuerliche Einordnung der einzelnen Lohnbestandteile.

Beispiel: Steuerbarer Lohn CHF 4’000 und Steuersatz 5 % ergeben CHF 200 Quellensteuer, vor einer allfälligen Mindeststeuer und Rundung.

Grundlage: ESTV, Kreisschreiben Nr. 45 vom 12. Juni 2019 ↗, Ziffern 3.2.1 und 6.2. Steuerpflichtige Leistungen eines Monats sind im Monatsmodell grundsätzlich zusammenzuzählen.

CHF

Der quellensteuerpflichtige Lohnbetrag für die zu berechnende Zahlung, nicht der Nettolohn.

Dieser Betrag bestimmt den Steuersatz.

Der satzbestimmende Lohn dient dazu, den Prozentsatz aus der kantonalen Tariftabelle zu ermitteln. Dieser Satz wird anschliessend auf den steuerbaren Lohn angewendet. Geben Sie hier den bereits korrekt ermittelten Monatsbetrag ein.

Bei einer einzigen Anstellung während eines ganzen Monats ohne weitere Erwerbs- oder Ersatzeinkünfte stimmen beide Beträge im Regelfall überein. Teilzeit allein bedeutet nicht, dass stets auf 100 % hochgerechnet werden muss. Mehrere Tätigkeiten, zusätzliche Ersatzeinkünfte oder Ein- und Austritte können eine andere Satzbestimmung erfordern.

Beispiel: Bei CHF 4’000 steuerbarem und CHF 6’000 satzbestimmendem Lohn wird der Tarifprozentsatz für CHF 6’000 auf CHF 4’000 angewendet.

Bei Stunden- oder Tageslohn, dem 13. Monatslohn und Ein- oder Austritten gelten besondere Berechnungsregeln. Im Jahresmodell sind zusätzlich die Regeln zur Jahresbetrachtung zu beachten; dieser Rechner führt keine kumulative Jahresabrechnung durch.

Grundlage: ESTV, Kreisschreiben Nr. 45 vom 12. Juni 2019 ↗, Ziffern 6.2–6.6 (Monatsmodell) und 7.3 (Jahresmodell). Der Rechner ermittelt die nötige Hochrechnung nicht selbst.

CHF

Dieser Betrag bestimmt den Prozentsatz. Auch bei Jahresmodell-Kantonen ist hier der korrekt ermittelte monatliche Satzlohn einzugeben.

Automatische Übernahme aktiv. Eine manuelle Eingabe hebt die Verknüpfung auf.

Rundung des Abzugs

Die Rundung erfolgt am Ende der Berechnung. Stimmen Sie die Einstellung auf Ihr Lohnsystem und die massgebenden Vorgaben ab.

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden weder gespeichert noch für die Berechnung übermittelt.

IHR ERGEBNIS

Der Abzug im Überblick.

Tarifdaten werden geladen …

DIE BERECHNUNG VERSTEHEN

Zwei Lohnbeträge.
Zwei unterschiedliche Aufgaben.

Der satzbestimmende Lohn führt zum Steuersatz. Mit diesem Satz wird der steuerbare Lohn multipliziert. Ein abweichender Satzlohn kann beispielsweise bei Teilperioden oder mehreren Erwerbstätigkeiten erforderlich sein. Die korrekte Ermittlung dieser beiden Beträge muss vor der Eingabe erfolgen.

Der Rechner übernimmt den Prozentsatz aus dem gewählten Tarif. Eine in der Tarifdatei enthaltene Mindeststeuer wird berücksichtigt. Bei einem steuerbaren Lohn von CHF 0 weist er keinen Abzug aus.

Was der Rechner abdeckt

  • Tarife 2026 aus den bereitgestellten ESTV-Dateien für alle 26 Kantone.
  • Progressive Tarifcodes und vorhandene feste Steuerarten.
  • Satzbestimmende Monatslöhne bis CHF 100’000, ohne Extrapolation.
  • Tarifwechsel erst bei Erreichen der nächsten Untergrenze, keine Interpolation zwischen zwei Sätzen.

Wichtig beim Jahresmodell

Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis verwenden das Jahresmodell. Auch deren gelieferten Tariftabellen liegt ein monatlicher Satzlohn zugrunde. Der Rechner ermittelt daraus einen Abzug für Ihre Eingaben; Jahreshochrechnungen, kumulative Korrekturen und bereits abgezogene Jahresbeträge berechnet er nicht.

Der Rechner prüft weder Quellensteuerpflicht noch Anspruch auf einen bestimmten Tarif. Sonderfälle wie Austritte, Boni, Auslandstage oder rückwirkende Korrekturen müssen separat beurteilt werden.

Beispiel: Quellensteuer in Zürich berechnen

Bei Tarif A0N, einem steuerbaren Lohn von CHF 6’000 und einem satzbestimmenden Monatslohn von CHF 6’000 ergibt sich im Zürcher Tarif 2026 ein Steuersatz von 6,79 %. Der Quellensteuerabzug beträgt CHF 407.40: CHF 6’000 × 6,79 %.

Das Beispiel illustriert die Berechnung und ist keine Empfehlung für die Tarifeinstufung. Anbieter des Rechners ist die Horus Treuhand GmbH. Bei Fragen zur Anwendung unterstützen wir Sie mit unserer Lohnadministration für KMU.

Häufige Fragen zum Quellensteuer-Rechner

Wo kann ich den Quellensteuerabzug für die Schweiz berechnen?

Mit dem kostenlosen Quellensteuer-Rechner von Horus Treuhand berechnen Sie den Abzug für das Tarifjahr 2026 anhand von Kanton, Tarifcode, steuerbarem und satzbestimmendem Lohn. Der Rechner enthält die bereitgestellten Tarifdaten aller 26 Kantone und zeigt Steuersatz, Mindeststeuer und Rechenweg. Die Nutzung ist ohne Anmeldung möglich.

Wie berechnet der Rechner den Quellensteuerabzug?

Der satzbestimmende Monatslohn bestimmt den Prozentsatz im gewählten kantonalen Tarif. Dieser Prozentsatz wird auf den steuerbaren Lohn angewendet. Anschliessend berücksichtigt der Rechner eine hinterlegte Mindeststeuer und rundet den Abzug nach der gewählten Einstellung. Die korrekte Tarifeinstufung und Ermittlung der Lohnbeträge müssen vor der Eingabe erfolgen.

Was unterscheidet steuerbaren und satzbestimmenden Lohn?

Der steuerbare Lohn ist der Betrag, auf dem die Quellensteuer berechnet wird. Der satzbestimmende Lohn legt den anzuwendenden Steuersatz fest. Im Rechner folgt er standardmässig dem steuerbaren Lohn. Sie können ihn manuell anpassen und die automatische Übernahme anschliessend wieder aktivieren.

Kann ich Tarifcodes wie A0N oder A0Y eingeben?

Ja. Verwenden Sie den für die betreffende Person zugewiesenen Tarifcode. Der Rechner bietet die in den Tarifdaten des gewählten Kantons enthaltenen Codes an. Er prüft nicht, ob eine Person quellensteuerpflichtig ist oder welcher Tarif ihr rechtlich zusteht.

Sind Zürich, Thurgau und St. Gallen enthalten?

Ja. Neben Zürich, Thurgau und St. Gallen sind alle übrigen Schweizer Kantone enthalten. Die Berechnung verwendet die Tarifdaten 2026 des jeweils ausgewählten Kantons. Unterstützt werden satzbestimmende Monatslöhne bis CHF 100’000; höhere Werte werden nicht extrapoliert.

Kann ich das Ergebnis als PDF, Excel oder CSV exportieren?

Ja. Sie können eine A4-Auswertung drucken oder über den Druckdialog als PDF speichern. Zusätzlich stehen ein gestalteter Excel-Export und CSV-Daten zur Verfügung. Ein optional eingegebener Mitarbeitername erscheint im Ergebnis und in den Exporten. Die Exporte sind Momentaufnahmen und berechnen geänderte Angaben nicht neu.

Werden Mitarbeitername oder Lohnangaben übermittelt?

Nein. Die Berechnung und die Erstellung der Exporte erfolgen lokal im Browser. Mitarbeitername und Lohnangaben werden vom Rechner weder gespeichert noch übermittelt. Für die Berechnung lädt der Browser lediglich die benötigten Tarifdateien.

Ist das Ergebnis verbindlich und wird das Jahresmodell berücksichtigt?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung und muss vor seiner Verwendung geprüft werden. Für Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis ist der korrekt ermittelte monatliche Satzlohn einzugeben. Der Rechner erstellt keine kumulative Jahresabrechnung und berücksichtigt keine bereits abgezogenen Jahresbeträge. Massgebend bleiben die Vorgaben und Entscheide der zuständigen Steuerbehörde.

PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG

Löhne abrechnen.
Fragen gemeinsam klären.

Horus Treuhand unterstützt Selbständigerwerbende und KMU bei Löhnen und Personaladministration – hauptsächlich in Zürich, Thurgau und St. Gallen.

Mehr zur Lohnadministration ↗Quellensteuerfragen besprechen ↗

Daten und Grundlagen

Tarifjahr 2026 · bereitgestelltes Gesamtpaket «Schweiz 2026 TXT», ESTV-Veröffentlichung vom 4. März 2026. Technische Formatbeschreibung: gültig ab 1. Januar 2025. Eingebundener Stand geprüft am 30. Oktober 2026.

Die Verantwortung für den Inhalt der kantonalen Tarifdaten liegt bei den jeweiligen Steuerbehörden. Dieser Rechner ist ein Angebot von Horus Treuhand und kein amtlicher Steuerrechner.

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ANBIETERIN

Impressum

Horus Treuhand GmbH
Schmidstrasse 6
8570 Weinfelden

Weiterer Standort:
Turmstrasse 53, 8400 Winterthur

Handelsregistereintrag:
Horus Treuhand GmbH · CHE-100.167.480 ↗

UID und MWST-Registrierung:
CHE-100.167.480 · Eintrag im UID-Register ↗

Zulassung der Horus Treuhand GmbH bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB:
RAB-Nr. 502290 · Eintrag im offiziellen Register ↗

078 244 11 55
info@horustreuhand.ch

Die Fachbeiträge dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Beurteilung des konkreten Einzelfalls.

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