HORUS TREUHAND · TARIFE 2026
Quellensteuer-Rechner 2026.
Abzug für die Schweiz berechnen.
Berechnen Sie Ihren Quellensteuerabzug kostenlos und ohne Anmeldung: Kanton und Tarifcode wählen, steuerbaren und satzbestimmenden Lohn eingeben. Für alle 26 Kantone, mit Steuersatz, Mindeststeuer sowie PDF-, Excel- und CSV-Export.
Ihre Angaben
Mit Beispielwerten vorbelegt. Ersetzen Sie diese durch Ihre Angaben.
Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden weder gespeichert noch für die Berechnung übermittelt.
IHR ERGEBNIS
Der Abzug im Überblick.
Tarifdaten werden geladen …
So wird gerechnet
PDF über den Druckdialog speichern. Excel: gestaltete A4-Übersicht. CSV: Tabellendaten ohne Formatierung.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Der Quellensteuer-Rechner dient ausschliesslich der unverbindlichen Orientierung. Trotz sorgfältiger Erstellung können Tarifdaten, Berechnungslogik, Rundungen und Exporte Fehler enthalten oder unvollständig bzw. nicht mehr aktuell sein. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
Der Rechner ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch eine vollständige Lohnabrechnung oder einen Entscheid der Steuerbehörde. Prüfen Sie vor der Verwendung insbesondere Kanton, Tarifjahr, Tarifcode sowie steuerbaren und satzbestimmenden Lohn und gleichen Sie das Ergebnis mit den massgebenden kantonalen Vorgaben ab. Sonderfälle und Korrekturen sind gesondert zu beurteilen. Verwenden Sie das Ergebnis nicht ungeprüft für Lohnabrechnungen, Steuerdeklarationen oder Zahlungen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Horus Treuhand GmbH die Haftung für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung des Rechners und seiner Exporte aus, einschliesslich Schäden infolge fehlerhafter Daten, Berechnungen oder technischer Störungen. Ausgenommen sind rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit; weitere zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
DIE BERECHNUNG VERSTEHEN
Zwei Lohnbeträge.
Zwei unterschiedliche Aufgaben.
Der satzbestimmende Lohn führt zum Steuersatz. Mit diesem Satz wird der steuerbare Lohn multipliziert. Ein abweichender Satzlohn kann beispielsweise bei Teilperioden oder mehreren Erwerbstätigkeiten erforderlich sein. Die korrekte Ermittlung dieser beiden Beträge muss vor der Eingabe erfolgen.
Der Rechner übernimmt den Prozentsatz aus dem gewählten Tarif. Eine in der Tarifdatei enthaltene Mindeststeuer wird berücksichtigt. Bei einem steuerbaren Lohn von CHF 0 weist er keinen Abzug aus.
Was der Rechner abdeckt
- Tarife 2026 aus den bereitgestellten ESTV-Dateien für alle 26 Kantone.
- Progressive Tarifcodes und vorhandene feste Steuerarten.
- Satzbestimmende Monatslöhne bis CHF 100’000, ohne Extrapolation.
- Tarifwechsel erst bei Erreichen der nächsten Untergrenze, keine Interpolation zwischen zwei Sätzen.
Wichtig beim Jahresmodell
Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis verwenden das Jahresmodell. Auch deren gelieferten Tariftabellen liegt ein monatlicher Satzlohn zugrunde. Der Rechner ermittelt daraus einen Abzug für Ihre Eingaben; Jahreshochrechnungen, kumulative Korrekturen und bereits abgezogene Jahresbeträge berechnet er nicht.
Der Rechner prüft weder Quellensteuerpflicht noch Anspruch auf einen bestimmten Tarif. Sonderfälle wie Austritte, Boni, Auslandstage oder rückwirkende Korrekturen müssen separat beurteilt werden.
Beispiel: Quellensteuer in Zürich berechnen
Bei Tarif A0N, einem steuerbaren Lohn von CHF 6’000 und einem satzbestimmenden Monatslohn von CHF 6’000 ergibt sich im Zürcher Tarif 2026 ein Steuersatz von 6,79 %. Der Quellensteuerabzug beträgt CHF 407.40: CHF 6’000 × 6,79 %.
Das Beispiel illustriert die Berechnung und ist keine Empfehlung für die Tarifeinstufung. Anbieter des Rechners ist die Horus Treuhand GmbH. Bei Fragen zur Anwendung unterstützen wir Sie mit unserer Lohnadministration für KMU.
Häufige Fragen zum Quellensteuer-Rechner
Wo kann ich den Quellensteuerabzug für die Schweiz berechnen?
Mit dem kostenlosen Quellensteuer-Rechner von Horus Treuhand berechnen Sie den Abzug für das Tarifjahr 2026 anhand von Kanton, Tarifcode, steuerbarem und satzbestimmendem Lohn. Der Rechner enthält die bereitgestellten Tarifdaten aller 26 Kantone und zeigt Steuersatz, Mindeststeuer und Rechenweg. Die Nutzung ist ohne Anmeldung möglich.
Wie berechnet der Rechner den Quellensteuerabzug?
Der satzbestimmende Monatslohn bestimmt den Prozentsatz im gewählten kantonalen Tarif. Dieser Prozentsatz wird auf den steuerbaren Lohn angewendet. Anschliessend berücksichtigt der Rechner eine hinterlegte Mindeststeuer und rundet den Abzug nach der gewählten Einstellung. Die korrekte Tarifeinstufung und Ermittlung der Lohnbeträge müssen vor der Eingabe erfolgen.
Was unterscheidet steuerbaren und satzbestimmenden Lohn?
Der steuerbare Lohn ist der Betrag, auf dem die Quellensteuer berechnet wird. Der satzbestimmende Lohn legt den anzuwendenden Steuersatz fest. Im Rechner folgt er standardmässig dem steuerbaren Lohn. Sie können ihn manuell anpassen und die automatische Übernahme anschliessend wieder aktivieren.
Kann ich Tarifcodes wie A0N oder A0Y eingeben?
Ja. Verwenden Sie den für die betreffende Person zugewiesenen Tarifcode. Der Rechner bietet die in den Tarifdaten des gewählten Kantons enthaltenen Codes an. Er prüft nicht, ob eine Person quellensteuerpflichtig ist oder welcher Tarif ihr rechtlich zusteht.
Sind Zürich, Thurgau und St. Gallen enthalten?
Ja. Neben Zürich, Thurgau und St. Gallen sind alle übrigen Schweizer Kantone enthalten. Die Berechnung verwendet die Tarifdaten 2026 des jeweils ausgewählten Kantons. Unterstützt werden satzbestimmende Monatslöhne bis CHF 100’000; höhere Werte werden nicht extrapoliert.
Kann ich das Ergebnis als PDF, Excel oder CSV exportieren?
Ja. Sie können eine A4-Auswertung drucken oder über den Druckdialog als PDF speichern. Zusätzlich stehen ein gestalteter Excel-Export und CSV-Daten zur Verfügung. Ein optional eingegebener Mitarbeitername erscheint im Ergebnis und in den Exporten. Die Exporte sind Momentaufnahmen und berechnen geänderte Angaben nicht neu.
Werden Mitarbeitername oder Lohnangaben übermittelt?
Nein. Die Berechnung und die Erstellung der Exporte erfolgen lokal im Browser. Mitarbeitername und Lohnangaben werden vom Rechner weder gespeichert noch übermittelt. Für die Berechnung lädt der Browser lediglich die benötigten Tarifdateien.
Ist das Ergebnis verbindlich und wird das Jahresmodell berücksichtigt?
Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung und muss vor seiner Verwendung geprüft werden. Für Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis ist der korrekt ermittelte monatliche Satzlohn einzugeben. Der Rechner erstellt keine kumulative Jahresabrechnung und berücksichtigt keine bereits abgezogenen Jahresbeträge. Massgebend bleiben die Vorgaben und Entscheide der zuständigen Steuerbehörde.
PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG
Löhne abrechnen.
Fragen gemeinsam klären.
Horus Treuhand unterstützt Selbständigerwerbende und KMU bei Löhnen und Personaladministration – hauptsächlich in Zürich, Thurgau und St. Gallen.
Mehr zur Lohnadministration ↗Quellensteuerfragen besprechen ↗Daten und Grundlagen
Tarifjahr 2026 · bereitgestelltes Gesamtpaket «Schweiz 2026 TXT», ESTV-Veröffentlichung vom 4. März 2026. Technische Formatbeschreibung: gültig ab 1. Januar 2025. Eingebundener Stand geprüft am 30. Oktober 2026.
- ESTV: Tarifdaten und Recordformate ↗
- Arbeitsgruppe Quellensteuern: FAQ zum Kreisschreiben 45 ↗
- Kanton Zürich: Tarife und Tarifeinstufung ↗
Die Verantwortung für den Inhalt der kantonalen Tarifdaten liegt bei den jeweiligen Steuerbehörden. Dieser Rechner ist ein Angebot von Horus Treuhand und kein amtlicher Steuerrechner.
