Von der Rechtsform bis zur ersten Rechnung: Bereiten Sie Ihre Gründung mit unserer Checkliste vor. Wir begleiten Sie persönlich in den Kantonen Zürich, Thurgau und St. Gallen.
Gründerversammlung ohne persönlichen Notariatstermin.
Wenn Sie Ihre Gründung mit Horus Treuhand durchführen, müssen Sie für die Gründerversammlung nicht persönlich zum Notariat gehen. Wir arbeiten dafür mit unserem Partner firm-it ↗ zusammen und koordinieren den Ablauf mit Ihnen.
Die erforderliche öffentliche Beurkundung findet weiterhin statt. Wir klären vorab, welche Unterlagen, Vollmachten und Unterschriften nötig sind. Eine allfällige Unterschriftsbeglaubigung lässt sich vielerorts unkompliziert bei der Gemeinde oder dem zuständigen Stadt-/Gemeindeammannamt erledigen – häufig ohne Voranmeldung und gegen eine geringe Gebühr. Dafür genügt in der Regel ein kurzer persönlicher Besuch mit den Unterlagen und einem gültigen Ausweis. Zuständigkeit, Öffnungszeiten und Gebühren klären wir bei Bedarf mit Ihnen. Eine separate Identifikation kann je nach Verfahren ebenfalls nötig sein.
Was ist für Ihre Gründung bereit?
Wählen Sie die geplante Rechtsform und haken Sie erledigte Punkte ab. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite erhalten; sie wird nicht an uns übermittelt.
Ihre Checkliste
Die Ausgangslage klären
Die Gründung vorbereiten
Den Geschäftsbetrieb startklar machen
Die Checkliste dient der Vorbereitung. Ein abgehakter Punkt bestätigt keine rechtliche Prüfung. Sacheinlagen, ausländische Beteiligte und die Übernahme eines bestehenden Geschäfts benötigen zusätzliche Abklärungen.
Fragen zur Gründung
Entfällt die öffentliche Beurkundung?
Nein. Die Gründung einer GmbH oder AG wird weiterhin öffentlich beurkundet. Unsere Zusammenarbeit mit firm-it ermöglicht den organisierten Ablauf, ohne dass Sie persönlich zur Gründerversammlung beim Notariat erscheinen müssen.
Was bedeutet eine separate Unterschriftsbeglaubigung für mich?
Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Sie ist ein separater, meist kurzer Schalterbesuch und keine Gründerversammlung. Vielerorts ist sie bei der Gemeinde oder dem zuständigen Stadt-/Gemeindeammannamt ohne Voranmeldung gegen eine geringe Gebühr möglich. Nehmen Sie die Unterlagen und einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte mit. Unterzeichnen Sie die betreffenden Dokumente erst nach den Vorgaben der zuständigen Stelle. Ob ein Termin nötig ist und welche Gebühr gilt, hängt von der örtlichen Stelle ab.
Welche Unterlagen brauchen wir für das erste Gespräch?
Hilfreich sind die geplante Tätigkeit, der gewünschte Firmenname und Sitz, die vorgesehenen Beteiligten und deren Kapitalanteile sowie der ungefähre Starttermin. Fehlende Punkte klären wir gemeinsam.
Wie hoch sind die Gründungskosten?
Das hängt von Rechtsform, Einlageart und Beratungsbedarf ab. Wir besprechen die Leistungen und Kosten vor der Beauftragung. Gesellschaftskapital, Beratungs- und Beurkundungskosten sowie Bank- und Handelsregistergebühren sind getrennt zu betrachten.
Können Sie auch nach der Gründung unterstützen?
Ja. Wir begleiten Sie bei Buchhaltung, Steuern und Löhnen. So können die bei der Gründung festgelegten Abläufe im Tagesgeschäft weitergeführt werden.