Standorte Weinfelden & Winterthur

Ihr Unternehmen weiterentwickeln.
Die Struktur passend gestalten.

Einzelunternehmen in eine GmbH überführen, eine Holding aufbauen oder Gesellschaften zusammenführen: Wir planen und begleiten Umstrukturierungen für KMU in Zürich, Thurgau und St. Gallen – mit Blick auf Zivilrecht, Steuern und die praktische Umsetzung.

Umstrukturierung besprechen ↗

Die Königsdisziplin.
Für Ihr Unternehmen verständlich gemacht.

Eine neue Struktur soll zu Ihren Zielen passen: Wachstum ermöglichen, Zuständigkeiten ordnen oder die Nachfolge vorbereiten. Entscheidend ist, dass die einzelnen Schritte rechtlich funktionieren, steuerlich geprüft sind und in der Buchhaltung nachvollziehbar umgesetzt werden.

Wir führen Umstrukturierungen durch und koordinieren das Vorhaben von der Ausgangslage bis zum Abschluss. Sie haben einen Ansprechpartner, der die Zusammenhänge im Blick behält.

Zwei Perspektiven.
Ein abgestimmter Plan.

Zivilrecht: Was muss geschehen?

Welche Übertragungsform passt? Welche Verträge, Beschlüsse, Bilanzen und Registereinträge sind erforderlich? Wir klären den Ablauf und koordinieren notwendige Beurkundungen und Prüfungen mit den zuständigen Fachpersonen.

Steuerrecht: Was löst es aus?

Wir betrachten Unternehmen und Beteiligte getrennt. Steuerwerte, stille Reserven, Beteiligungsverhältnisse und mögliche Sperrfristen gehören zur Prüfung. Eine zulässige gesellschaftsrechtliche Änderung ist nicht automatisch steuerneutral.

Erst die Zielstruktur und die Folgen klären. Dann die Dokumente erstellen und die Schritte in der richtigen Reihenfolge umsetzen.

Welche Veränderung planen Sie?

Vom Einzelunternehmen zur GmbH oder AG

Sie möchten Ihren Betrieb in einer Kapitalgesellschaft weiterführen. Wir planen die Übertragung des Geschäfts und die Eröffnungsbilanz. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine direkte Umwandlung des Einzelunternehmens nach Fusionsgesetz.

Von der GmbH zur AG

Ihre Rechtsform soll sich verändern. Wir begleiten die Vorbereitung der Umwandlung und stimmen Kapital, Dokumentation und Registeranmeldung aufeinander ab.

Eine Holdingstruktur aufbauen

Sie möchten Beteiligungen unter einer Holding bündeln. Wir prüfen den Übertragungsweg und die Folgen für die bisherigen Eigentümer – insbesondere mögliche Einkommenssteuerfolgen einer Transponierung.

Gesellschaften fusionieren

Sie möchten Ihre Struktur vereinfachen oder Unternehmen zusammenführen. Wir begleiten die Vorbereitung und Umsetzung, einschliesslich der bilanziellen Abbildung.

Mehr zur Fusion ↗

Betriebe trennen oder ausgliedern

Geschäftsbereiche sollen eigenständig werden oder für eine Nachfolge vorbereitet werden. Wir vergleichen geeignete Wege und prüfen die jeweiligen Anforderungen an Betrieb, Beteiligungen und Steuerwerte.

Vermögen innerhalb einer Gruppe übertragen

Vermögenswerte oder Tätigkeiten sollen einer anderen Gesellschaft zugeordnet werden. Wir prüfen die Voraussetzungen und dokumentieren die Ausgangs- und Zielverhältnisse.

Vorher und nachher.
Die Veränderung sichtbar machen.

Beispiel einer geplanten Holdingstruktur. Die Darstellung zeigt nur das Zielbild, nicht den rechtlichen Übertragungsweg oder eine Zusage zur Steuerneutralität.

Ausgangslage
Unternehmerin / Unternehmer
100 % Beteiligung
Operative GmbH
Mögliche Zielstruktur
Unternehmerin / Unternehmer
100 % Beteiligung
Holding AG
100 % Beteiligung
Operative GmbH

Ein Organigramm ist der Anfang. Für die Umsetzung müssen unter anderem Werte, Gegenleistungen und die steuerliche Behandlung der Beteiligungsübertragung geklärt sein.

So begleiten wir
Ihre Umstrukturierung.

Für das erste Gespräch helfen uns aktuelle Jahresabschlüsse, die Eigentumsverhältnisse und eine kurze Beschreibung Ihres Ziels. Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie nach Absprache.

  1. Ausgangslage und Ziel klären

    Wir erfassen Gesellschaften, Beteiligte, Vermögenswerte und geplante Veränderungen.

  2. Varianten und Steuerfolgen prüfen

    Wir vergleichen die Wege und beziehen die betroffenen Steuerarten ein. Wo sinnvoll, holen wir vor der Umsetzung ein Steuerruling bei den zuständigen Behörden ein.

  3. Unterlagen und Termine koordinieren

    Wir bereiten die erforderlichen Schritte vor und stimmen Zuständigkeiten mit Notariat, Handelsregister und weiteren Fachpersonen ab.

  4. Umsetzen und nachführen

    Wir begleiten den Vollzug, die Verbuchung und erforderliche Meldungen. Allfällige Auflagen und Sperrfristen halten wir für die weitere Betreuung fest.

Anspruchsvolle Arbeit.
Mit Augenmass bei den Kosten.

Unsere Stärke liegt in der Verbindung von Rechnungswesen, Steuerberatung und Umsetzung. Kurze Abstimmungswege und eine schlanke Projektorganisation helfen, den Aufwand zu begrenzen. So bieten wir KMU eine kostenbewusste Alternative zur umfassenden Mandatierung einer Anwaltskanzlei.

Leistungsumfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Notariats-, Register- und weitere externe Kosten weisen wir separat aus. Wo spezialisierte Rechtsberatung oder eine unabhängige Prüfung erforderlich ist, beziehen wir diese gezielt ein.

Vorhaben und Kosten besprechen ↗

Fragen zu Umstrukturierungen

Kann eine Umstrukturierung steuerneutral erfolgen?

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber nicht automatisch. Häufig sind die Weiterführung der massgebenden Steuerwerte und der Erhalt des schweizerischen Besteuerungsrechts zentral. Je nach Vorgang gelten zusätzliche Bedingungen. Steuerneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang regelmässig einen Aufschub der Besteuerung stiller Reserven, keine endgültige Steuerbefreiung.

Welche Steuern müssen geprüft werden?

Je nach Sachverhalt sind Einkommens- und Gewinnsteuern, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Mehrwertsteuer relevant. Bei Grundstücken sind auch kantonale Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern zu beachten. Die Prüfung umfasst sowohl die Unternehmen als auch ihre Beteiligten.

Braucht es immer eine Anwaltskanzlei?

Das hängt von der Komplexität und den Rechtsfragen ab. Horus Treuhand übernimmt die treuhänderische und steuerliche Begleitung und koordiniert die Umsetzung. Erforderliche notarielle Beurkundungen, unabhängige Prüfungen oder spezialisierte Rechtsberatung werden gezielt eingebunden.

Was bringt ein Steuerruling?

Ein vorgängiges Ruling dient dazu, die steuerliche Behandlung eines konkret beschriebenen Vorhabens mit der zuständigen Steuerbehörde abzuklären. Entscheidend sind vollständige Angaben und eine Umsetzung entsprechend dem bestätigten Sachverhalt. Eine pauschale Garantie für sämtliche Steuerarten ist es nicht.

Fachliche Grundlagen

Gründung & Umstrukturierung bei Horus Treuhand ↗

ANBIETERIN

Impressum

Horus Treuhand GmbH
Schmidstrasse 6
8570 Weinfelden

Weiterer Standort:
Turmstrasse 53, 8400 Winterthur

Handelsregistereintrag:
Horus Treuhand GmbH · CHE-100.167.480 ↗

UID und MWST-Registrierung:
CHE-100.167.480 · Eintrag im UID-Register ↗

Zulassung der Horus Treuhand GmbH bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB:
RAB-Nr. 502290 · Eintrag im offiziellen Register ↗

078 244 11 55
info@horustreuhand.ch

Die Fachbeiträge dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Beurteilung des konkreten Einzelfalls.

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