DAS WICHTIGSTE VORWEG
Öffnen Sie in E-Finance die Bewegungen des richtigen Kontos. Prüfen Sie Zeitraum und Suchoptionen, wählen Sie die Buchungssicht mit den benötigten Details und laden Sie die Datei über «Exportieren» herunter. Bewahren Sie die ursprüngliche CSV-Datei auf und stimmen Sie mit Ihrer Treuhand ab, welche Bankunterlagen für die Buchhaltung benötigt werden.
Video: PostFinance-Kontobewegungen als CSV exportieren
Die Anleitung zeigt den Download am Computer in PostFinance E-Finance. Die Aufnahme stammt aus August 2025. Je nach Zugang und E-Finance-Version können einzelne Ansichten und Beschriftungen inzwischen abweichen. Entscheidend sind die Kontoauswahl, der vollständige Zeitraum und der Export der benötigten Buchungsdaten.
Wann ist ein CSV-Export sinnvoll?
Ein CSV-Export enthält Kontobewegungen in strukturierter Form. Er kann die Weiterverarbeitung und den Import in eine unterstützte Buchhaltungssoftware erleichtern. Das ist beispielsweise hilfreich, wenn keine direkte Bankanbindung eingerichtet ist oder eine bestimmte Periode nachträglich aufbereitet werden soll.
Ob Ihre Software die PostFinance-CSV direkt verarbeiten kann, hängt von deren Importfunktionen ab. Manche Systeme benötigen stattdessen elektronische Kontodokumente im ISO-20022-Format. Klären Sie das Dateiformat vor dem Download mit Ihrer Treuhand oder anhand der Dokumentation Ihrer Buchhaltungssoftware.
Schritt 1: Gewünschtes Konto und Bewegungen öffnen
Melden Sie sich in PostFinance E-Finance an. Im Video befindet sich auf der Startseite die Kachel «Bewegungsübersicht». Wählen Sie darin das gewünschte Konto und klicken Sie auf «Alle Bewegungen». Damit gelangen Sie zur vollständigen Bewegungsübersicht dieses Kontos.
Kontrollieren Sie die Kontoauswahl besonders dann, wenn Sie mehrere Geschäfts-, Spar- oder Fremdwährungskonten führen. Für die Buchhaltung sind alle relevanten betrieblichen Konten zu berücksichtigen. Ein Export des Hauptkontos deckt zusätzliche Konten nicht automatisch ab.
Schritt 2: Anzeige auf Buchungssicht einstellen
Öffnen Sie in der Bewegungsübersicht die Funktion «Anzeige einstellen». Im Video wird «Buchungssicht» gewählt. Die gezeigte Erläuterung unterscheidet diese Ansicht nach dem Buchungsdatum von der «Transaktionssicht», die auf das tatsächliche Zahlungs- beziehungsweise Gutschriftsdatum abstellt.
Unter «Buchungsdetails» wird im Video die Option «Details im Avisierungstext anzeigen» aktiviert. Speichern Sie die Einstellung anschliessend. Ausführlichere Buchungsinformationen können die spätere Zuordnung zu Belegen erleichtern. Prüfen Sie in der heruntergeladenen Datei trotzdem, ob die benötigten Angaben tatsächlich enthalten sind.
Schritt 3: Zeitraum und Suchoptionen kontrollieren
Prüfen Sie vor dem Export den angezeigten Zeitraum. Im Video ist eine voreingestellte, längere Periode sichtbar. Für die monatliche Buchhaltung oder den Jahresabschluss sollten Sie die tatsächlich benötigten Anfangs- und Enddaten wählen. Nutzen Sie dafür die «Suchoptionen», soweit diese in Ihrem Zugang angeboten werden.
Achten Sie darauf, dass keine unbeabsichtigten Einschränkungen aktiv sind. Eine Textsuche, ein bestimmter Betrag oder die Auswahl einzelner Buchungsarten kann die Liste verkürzen. Wenn Sie sämtliche Kontobewegungen einer Periode benötigen, müssen Gutschriften und Belastungen vollständig enthalten sein.
Schritt 4: CSV über «Exportieren» herunterladen
Scrollen Sie in der Bewegungsübersicht bis zu den Aktionen am Ende der Liste. Dort zeigt das Video die Schaltflächen «Zurück», «Exportieren» und «Drucken». Klicken Sie auf «Exportieren», um die CSV-Datei herunterzuladen. Die Downloadanzeige Ihres Browsers zeigt, wo die Datei gespeichert wurde.
Benennen Sie die Datei nachvollziehbar, beispielsweise PostFinance_Geschaeftskonto_2026-10.csv. Kontrollieren Sie Konto, Zeitraum und Dateiendung. Der Export sollte die ausgewählte Periode abdecken; prüfen Sie die gespeicherte Datei, statt aus der Anzahl der gerade sichtbaren Bildschirmzeilen auf ihren Umfang zu schliessen.
CSV-Datei unverändert aufbewahren
Eine CSV-Datei lässt sich häufig in Excel öffnen, ist aber keine Excel-Arbeitsmappe im XLSX-Format. Beim erneuten Speichern können Tabellenprogramme Datumsangaben, Zahlenformate oder Trennzeichen verändern. Bewahren Sie deshalb die ursprüngliche Exportdatei auf und verwenden Sie für eigene Auswertungen eine Kopie.
Prüfen Sie vor einem Import, ob derselbe Zeitraum bereits verarbeitet wurde. Überlappende Exporte können zu doppelten Buchungen führen, wenn die eingesetzte Software diese nicht erkennt. Stimmen Sie die übernommenen Bewegungen anschliessend mit den Bankunterlagen ab.
Braucht die Treuhand zusätzlich einen PDF-Kontoauszug?
Die CSV liefert strukturierte Buchungsdaten. Für die Durchsicht und den Saldoabgleich kann zusätzlich der periodische Kontoauszug als PDF benötigt werden. PostFinance stellt Bankdokumente im E-Finance unter «Dokumente» bereit; mit den Suchoptionen lässt sich das gewünschte Dokument finden und herunterladen.
| Unterlage | Wofür sie hilfreich ist |
|---|---|
| CSV der Kontobewegungen | Strukturierte Daten für eine unterstützte Weiterverarbeitung oder einen Import. |
| PDF-Kontoauszug | Lesbares Bankdokument für Rückfragen und die Abstimmung von Periode und Salden. |
| Rechnungen und Quittungen | Nachweis und Einordnung des Geschäftsvorfalls hinter einer Zahlung. |
Eine Bankbewegung allein erklärt den Geschäftszweck nicht immer vollständig. Ordnen Sie deshalb Rechnungen und Quittungen zu. Ist eine Kunden- oder Lieferantenrechnung bereits verbucht, muss die Zahlung die bestehende Position ausgleichen und darf nicht nochmals als neuer Ertrag oder Aufwand erfasst werden.
Checkliste vor der Übergabe an die Buchhaltung
- Richtiges Konto und vollständigen Zeitraum kontrollieren.
- Buchungssicht und benötigte Avisierungsdetails prüfen.
- Aktive Suchfilter auf unbeabsichtigte Einschränkungen kontrollieren.
- Originale CSV-Datei und gegebenenfalls PDF-Kontoauszüge ablegen.
- Fehlende Belege und unklare Zahlungen ergänzen.
- Mit der Treuhand einen geeigneten Übermittlungsweg und die Zuständigkeiten vereinbaren.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Für die Beurteilung sind Ihr konkreter Sachverhalt, der massgebende Zeitraum und gegebenenfalls das kantonale Recht entscheidend.
